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Bagatellschäden (Haftpflicht)

Immer wieder wird behauptet, die Bagatellschadengrenze läge bei € 1.500,00 / 2.000,00 oder gar € 3.000,00. In diesen Fällen habe der Geschädigte kein Recht, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Diese Behauptung ist schlichtweg unsinnig. In den letzten Jahren hat sich die Bagatellschadengrenze in einem Bereich zwischen € 600,00 und € 750,00 eingependelt. Entscheidend ist also immer, ob der Geschädigte als Laie erkennen konnte, dass es sich vorwiegend um einen Bagatellschaden handelt. Sind z. B. Stoßfänger oder andere Anbauteile zur genauen Schadenfeststellung zu demontieren, kann in der Regel nicht davon ausgegangen werden, dass ein Bagatellschaden vorliegt.

Falls Sie einen unverschuldeten Unfall hatten und sich nicht sicher sind, ob der Schaden hoch genug für die Erstellung eines Gutachtens ist, vereinbaren Sie einen Termin mit mir und wir schauen uns ganz unverbindlich einmal Ihr Fahrzeug an. Sollte die Erstellung eines Gutachtens tatsächlich nicht notwendig sein, so fällt dieses unter den Rahmen unseres kostenlosen Kunden-Services.

Referenzen

In diesem Bereich finden Sie regelmäßig neue Eindrücke von unseren Arbeiten.