
Ihre Rechte
Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall
Viele Geschädigte kennen ihre Rechte nicht, und verschenken bares Geld. Wir klären auf, damit Sie eine vollständige Schadenregulierung erhalten.
Im Haftpflichtfall trägt die gegnerische Versicherung die Sachverständigenkosten.
Freie Wahl Ihres Sachverständigen
Sie haben das Recht, einen freien und unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu wählen, Sie sind nicht an den Gutachter der Versicherung gebunden.
Vollständige Beweissicherung
Nur eine vollständige Beweissicherung sichert Ihren vollen Schadenersatz, und ist die Grundlage bei Streit über Schadenhergang oder Reparaturumfang.
Merkantile Wertminderung
Ohne unabhängiges Gutachten geht die Wertminderung häufig verloren, sie kann mehrere tausend Euro betragen und steht Ihnen zu.
Nutzungsausfall und Mietwagen
Für die Dauer der Ausfallzeit haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfall-Entschädigung, die Wahl richtet sich u. a. nach der Typklasse. Der Mietwagen darf dabei keiner höheren Typklasse angehören als Ihr eigenes Fahrzeug. Die Entschädigung steht Ihnen zu, wenn Sie das Fahrzeug tatsächlich nutzen wollten und könnten, aber auf einen Mietwagen verzichten, etwa weil es reparaturbedingt vorübergehend nicht fahrbereit ist oder einen Totalschaden erlitten hat.
Freie Werkstattwahl und fiktive Abrechnung
Sie wählen die Werkstatt frei und können den Schaden auch fiktiv, auf Gutachtenbasis, abrechnen lassen. Selbst bei tatsächlicher Reparatur in einer Fachwerkstatt sind Sie nicht verpflichtet, zur Abrechnung die Reparaturkostenrechnung vorzulegen.
Einwände des Schädigers entkräften
Ein neutrales Gutachten hilft, Einwände der Gegenseite zu Vor- oder Altschäden sachlich und nachvollziehbar zu entkräften.
Offenbarungspflicht beim Verkauf
Ein dokumentierter Unfallschaden unterliegt beim späteren Verkauf der Offenbarungspflicht, ein Gutachten schafft hier klare Verhältnisse.
Personen- und Sachschäden
Auch körperliche und psychische Schäden, beschädigtes Gepäck oder Kleidung sowie pauschale Auslagen können Bestandteil Ihres Anspruchs sein.
Anwalt Ihres Vertrauens
Im Haftpflichtfall trägt der Schädiger auch die Kosten für einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, schalten Sie ihn frühzeitig ein.
Vorsicht „Schadensmanagement“
Hüten Sie sich vor dem „Schadensmanagement“ der gegnerischen Versicherung. Schon der Verkehrsgerichtstag 1999 in Goslar hat hiervor gewarnt, der Versicherer ist nicht neutral.
Im Haftpflichtfall werden die Sachverständigenkosten von der gegnerischen Versicherung getragen. Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte und achten Sie auf eine vollständige Schadenregulierung, schalten Sie bei einem Unfall einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein.
Wichtige Begriffe
Restwert, Wiederbeschaffungswert, Minderwert und Co.
Die wichtigsten Fachbegriffe rund um Unfall, Gutachten und Schadenregulierung, klar und verständlich erklärt in unserem Glossar.
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Hilfreich für den Fall der Fälle
Drucken Sie sich die Unfallcheckliste und den Europäischen Unfallbericht aus und legen Sie diese in Ihr Handschuhfach, so sind Sie im Ernstfall vorbereitet.
Hatten auch Sie einen Verkehrsunfall?
Dann sind Sie bei uns genau richtig. Rufen Sie an oder melden Sie Ihren Schaden, wir kümmern uns schnell und unkompliziert.
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