- Waldgirmeser Straße 8, 35633 Lahnau
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Unfallschaden
Um nach dem Unfall Ihre finanziellen Ansprüche an die Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung oder andere Unfallbeteiligte rechtsverbindlich zu beziffern, sollten Sie unverzüglich ein Unfallschadengutachten aufnehmen lassen.
Ein solches Gutachten liegt schon allein aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse. Ich dokumentiere in diesem Gutachten alle durch den Unfall verursachten Schäden an Ihrem Fahrzeug, die als versicherungsrelevante Fakten zur Schadensregulierung erforderlich sind. Gleichzeitig ermittel ich für Sie den Umfang des Schadens sowie dessen Höhe.
Der Restwert Ihres Fahrzeuges als auch dessen Wiederbeschaffungswert stelle ich fest. Der Restwert Ihres Fahrzeuges ist auch dann noch zu bemessen, wenn ein Schadenfall das Fahrzeug zwar nicht zerstört hat, aber dennoch ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Der Restwert bemisst sich nicht nur an der Schadenhöhe, sondern dem Bundesgerichtshof zufolge vor allem nach dem Preisgefüge auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt. Entgegen der üblichen Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes über die sog. „Schwacke-Liste“, beziehe ich als Sachverständiger die örtliche aktuelle Marktlage in die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes für Ihr Fahrzeug mit ein.
Besteht nach einem Unfall eine merkantile Wertminderung bei Ihrem Fahrzeug, werde ich als Sachverständiger die Höhe des merkantilen Minderwertes ermitteln. In die Ermittlung der merkantilen Wertminderung fließen sämtliche für den Verkaufswert Ihres Fahrzeugs maßgeblichen Kriterien wie der Neupreis, das Alter, der Typ, die Nutzungsart (z. B. als Taxi), die Laufleistung, der Erhaltungszustand und die Marktgängigkeit des Fahrzeuges. Natürlich werden hier auch die Art und das Ausmaß der unfallbedingten Schädigungen sowie die notwendigen Instandsetzungskosten betrachtet.
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Terminvereinbarungen möglich.