Restwert
Der realisierbare Wert des Fahrzeuges im beschädigten Zustand. Keinesfalls kann der Restwert dadurch ermittelt werden, dass vom Wiederbeschaffungswert die Reparaturkosten abgezogen werden, er wird sachverständig auf dem regionalen Markt ermittelt. Er unterliegt eigenen Einflussgrößen, u. a. der Marktgängigkeit des Fahrzeuges, der Reparaturmöglichkeit, Art und Umfang der Beschädigung, dem Wert des Fahrzeuges vor dem Schaden sowie dem Markt für unbeschädigte und beschädigte Fahrzeuge bzw. Teile.
