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Glossar

Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Rund um Unfall, Gutachten und Schadenregulierung tauchen viele Fachbegriffe auf. Hier finden Sie die wichtigsten klar erklärt.

Restwert

Der realisierbare Wert des Fahrzeuges im beschädigten Zustand. Keinesfalls kann der Restwert dadurch ermittelt werden, dass vom Wiederbeschaffungswert die Reparaturkosten abgezogen werden, er wird sachverständig auf dem regionalen Markt ermittelt. Er unterliegt eigenen Einflussgrößen, u. a. der Marktgängigkeit des Fahrzeuges, der Reparaturmöglichkeit, Art und Umfang der Beschädigung, dem Wert des Fahrzeuges vor dem Schaden sowie dem Markt für unbeschädigte und beschädigte Fahrzeuge bzw. Teile.

Wiederbeschaffungswert

Der Betrag, der aufgebracht werden müsste, um ein mit Ihrem Fahrzeug vor dem Schadenfall vergleichbares Fahrzeug wieder zu beschaffen, unter Berücksichtigung der örtlichen, aktuellen Marktlage.

Totalschaden

Ein Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug so stark beschädigt ist, dass eine Reparatur technisch nicht mehr möglich ist.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert (abzüglich Restwert) übersteigen, eine Reparatur ist dann unwirtschaftlich.

Merkantiler Minderwert

Die Wertminderung, die nach einer unfallbedingten Reparatur verbleibt, weil das Fahrzeug trotz fachgerechter Instandsetzung den Makel des „Unfallwagens“ behält und sich dadurch schlechter verkaufen lässt.

Abzug „Neu für Alt“ (NfA)

Werden im Zuge der Reparatur abgenutzte Teile durch neue ersetzt, kann ein Abzug „Neu für Alt“ vorgenommen werden, als Ausgleich für den Wertzuwachs durch die neuen Teile.

Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB)

Der Geschädigte ist gehalten, den Schaden möglichst gering zu halten. Diese Pflicht ergibt sich aus § 254 BGB, sie rechtfertigt jedoch keine Nachteile zu Lasten Ihrer berechtigten Ansprüche.

Unfallersatztarif

Ein spezieller, häufig höherer Mietwagentarif nach einem Unfall. Seine Erstattungsfähigkeit ist an Voraussetzungen geknüpft, eine sachverständige Einschätzung schützt vor Kürzungen.

Noch Fragen zu einem Begriff?

Wir erklären Ihnen gern, was die Fachbegriffe für Ihren konkreten Fall bedeuten, rufen Sie uns einfach an.

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