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Privatgutachten

Als Privatgutachten bezeichnet man die Art von Gutachten, welche außerhalb eines Gerichtsverfahrens für private Auftraggeber wie Privatpersonen, juristische Personen, Firmen, Versicherungen, Verwaltungen, Organisationen, Verbände und vergleichbare Institutionen erstellt werden. Der Auftraggeberkreis für ein Privatgutachten ist unbegrenzt. Jedem Interessenten steht es frei, in einem Streitfall, zu dessen Lösung es eines Sachverständigens bedarf, einen Sachverständigen zu beauftragen.