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Reparaturbestätigungen

Soll die Durchführung einer Reparatur nachgewiesen werden, kann der Geschädigte einen Sachverständigen mit einer Reparaturbestätigung beauftragen.

Dies ist beispielsweise dann notwendig, wenn das beschädigte Fahrzeug in Eigenregie instand gesetzt wird. Die Reparaturbestätigung dient dann gegenüber der Versicherung als Nachweis der Reparatur, was als Voraussetzung zur Auszahlung des Nutzungsausfalls zu sehen ist.

Nach erfolgter Reparatur haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfall-Entschädigung in Form einer Tages-Pauschale für die Zeit der Reparatur. Aus diesem Grund kann ich Ihnen nach erfolgter Instandsetzung eine Reparaturbestätigung erstellen, die Sie an die Versicherung weiterleiten können um Ihren Anspruch geltend zu machen.