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Leistung

Privatgutachten

Ein neutrales Gutachten außerhalb eines Gerichtsverfahrens, für jeden Auftraggeber.

Für einen Streitfall braucht es keinen Prozess, um einen Sachverständigen zu beauftragen.

Als Privatgutachten bezeichnet man die Art von Gutachten, welche außerhalb eines Gerichtsverfahrens für private Auftraggeber erstellt werden: für Privatpersonen, juristische Personen, Firmen, Versicherungen, Verwaltungen, Organisationen, Verbände und vergleichbare Institutionen.

Der Auftraggeberkreis für ein Privatgutachten ist unbegrenzt. Jedem Interessenten steht es frei, in einem Streitfall, zu dessen Lösung es eines Sachverständigen bedarf, einen Sachverständigen zu beauftragen. Sie erhalten eine neutrale, sachkundige Einschätzung als belastbare Entscheidungsgrundlage.

Häufige Fragen

Wer kann ein Privatgutachten beauftragen?
Der Auftraggeberkreis ist unbegrenzt: Privatpersonen, juristische Personen, Firmen, Versicherungen, Verwaltungen, Organisationen, Verbände und vergleichbare Institutionen. Jedem Interessenten steht es frei, in einem Streitfall einen Sachverständigen zu beauftragen.

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