Leistung
Unfallgutachten und Schadengutachten
Sichern Sie Ihre Ansprüche nach einem Unfall, neutral, vollständig und prozesssicher dokumentiert.
Im Haftpflichtfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachtens.
Um nach dem Unfall Ihre finanziellen Ansprüche an die Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung oder andere Unfallbeteiligte rechtsverbindlich zu beziffern, sollten Sie unverzüglich ein Unfallschadengutachten aufnehmen lassen. Ein solches Gutachten liegt schon allein aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse.
Ich dokumentiere für Sie lückenlos alle durch den Unfall verursachten Schäden. Gleichzeitig ermittle ich den Umfang des Schadens sowie dessen Höhe. Den Restwert Ihres Fahrzeuges als auch dessen Wiederbeschaffungswert stelle ich fest.
Entgegen der üblichen Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes über die sogenannte „Schwacke-Liste" beziehe ich als Sachverständiger die örtliche, aktuelle Marktlage mit ein. Besteht nach einem Unfall eine merkantile Wertminderung, ermittle ich für Sie die Höhe dieses merkantilen Minderwertes.
Wir kümmern uns präzise und sorgfältig um die komplette Unfallschadenabwicklung, sodass Sie keinen Stress mit lästigem Papierkram haben und schlussendlich ein detailliertes und prozesstaugliches Kfz-Gutachten in den Händen halten.
Referenzen aus unserer Arbeit
Ein kuratierter Auszug begutachteter Fahrzeuge, vom Alltagswagen bis zum Liebhaberstück. Wir begutachten alle Marken, Motorräder, Elektro- und Hybridfahrzeuge, Anhänger sowie Brand- und Vandalismusschäden.







Häufige Fragen
Wer zahlt das Unfallgutachten?
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Wo findet die Begutachtung statt?
Hatten auch Sie einen Verkehrsunfall?
Dann sind Sie bei uns genau richtig. Rufen Sie an oder melden Sie Ihren Schaden, wir kümmern uns schnell und unkompliziert.
Im Haftpflichtfall kostenlos für Geschädigte