
Leistung
Reparaturbestätigungen
Nachweis der durchgeführten Reparatur, Voraussetzung für die Auszahlung des Nutzungsausfalls.
Selbst repariert? Ohne Nachweis zahlt die Versicherung keinen Nutzungsausfall.
Soll die Durchführung einer Reparatur nachgewiesen werden, kann der Geschädigte einen Sachverständigen mit einer Reparaturbestätigung beauftragen.
Das ist beispielsweise dann notwendig, wenn das beschädigte Fahrzeug in Eigenregie instand gesetzt wird. Die Reparaturbestätigung dient dann gegenüber der Versicherung als Nachweis der Reparatur, was als Voraussetzung zur Auszahlung des Nutzungsausfalls zu sehen ist.
Nach erfolgter Reparatur haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfall-Entschädigung in Form einer Tages-Pauschale für die Zeit der Reparatur. Aus diesem Grund erstelle ich Ihnen nach erfolgter Instandsetzung eine Reparaturbestätigung, die Sie an die Versicherung weiterleiten können, um Ihren Anspruch geltend zu machen.
Häufige Fragen
Wofür brauche ich eine Reparaturbestätigung?
Wie wird der Nutzungsausfall berechnet?
Hatten auch Sie einen Verkehrsunfall?
Dann sind Sie bei uns genau richtig. Rufen Sie an oder melden Sie Ihren Schaden, wir kümmern uns schnell und unkompliziert.
Im Haftpflichtfall kostenlos für Geschädigte
