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Leistung

Restwertermittlung

Der realisierbare Wert Ihres Fahrzeuges im beschädigten Zustand, marktgerecht ermittelt.

Der Restwert ist nicht der Wiederbeschaffungswert minus Reparaturkosten.

Unter Restwert versteht man den realisierbaren Wert des Fahrzeuges im beschädigten Zustand.

Keinesfalls kann der Restwert dadurch ermittelt werden, dass vom Wiederbeschaffungswert die Reparaturkosten in Abzug gebracht werden. Die Findung des Restwertes und dessen höhenmäßige Gestaltung unterliegt anderen Einflussgrößen: der Marktgängigkeit des Fahrzeuges, der Reparaturmöglichkeit, der Zerstörung nach Art und Umfang der Beschädigung, dem Wert des Fahrzeuges vor dem Schaden, dem Markt für den Wert unbeschädigter Teile und Aggregate sowie dem Markt für das beschädigte Fahrzeug.

Ich ermittle den Restwert sachgerecht und nachvollziehbar, als belastbare Grundlage für die Schadenregulierung.

Häufige Fragen

Kann man den Restwert nicht einfach ausrechnen?
Nein. Keinesfalls kann der Restwert dadurch ermittelt werden, dass vom Wiederbeschaffungswert die Reparaturkosten in Abzug gebracht werden. Die Findung des Restwertes unterliegt anderen Einflussgrößen, die einzeln bewertet werden müssen.
Welche Größen bestimmen den Restwert?
Marktgängigkeit des Fahrzeuges, Reparaturmöglichkeit, Art und Umfang der Beschädigung, der Wert des Fahrzeuges vor dem Schaden, der Markt für unbeschädigte Teile und Aggregate sowie der Markt für das beschädigte Fahrzeug selbst.

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