
Leistung
Restwertermittlung
Der realisierbare Wert Ihres Fahrzeuges im beschädigten Zustand, marktgerecht ermittelt.
Der Restwert ist nicht der Wiederbeschaffungswert minus Reparaturkosten.
Unter Restwert versteht man den realisierbaren Wert des Fahrzeuges im beschädigten Zustand.
Keinesfalls kann der Restwert dadurch ermittelt werden, dass vom Wiederbeschaffungswert die Reparaturkosten in Abzug gebracht werden. Die Findung des Restwertes und dessen höhenmäßige Gestaltung unterliegt anderen Einflussgrößen: der Marktgängigkeit des Fahrzeuges, der Reparaturmöglichkeit, der Zerstörung nach Art und Umfang der Beschädigung, dem Wert des Fahrzeuges vor dem Schaden, dem Markt für den Wert unbeschädigter Teile und Aggregate sowie dem Markt für das beschädigte Fahrzeug.
Ich ermittle den Restwert sachgerecht und nachvollziehbar, als belastbare Grundlage für die Schadenregulierung.
Häufige Fragen
Kann man den Restwert nicht einfach ausrechnen?
Welche Größen bestimmen den Restwert?
Hatten auch Sie einen Verkehrsunfall?
Dann sind Sie bei uns genau richtig. Rufen Sie an oder melden Sie Ihren Schaden, wir kümmern uns schnell und unkompliziert.
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